Informationen zur Bewertung und Zensierung

Bewertung und Zensierung im Sportunterricht

1. Grundlage der Bewertung und Zensierung im Fach Sport sind die Rahmenlehrpläne/ Curriculum und Inhalte der jeweiligen Klassenstufe. Sportliche Fertigkeiten (Techniken) und objektiv messbare Leistungen sind in einem ausgewogenen Verhältnis zu bewerten und zensieren. Richtlinien und Empfehlungen für die Bewertung und Zensierung werden durch die Fachkonferenz Sport für die jeweiligen Klassenstufen (Grundlage Rahmenlehrpläne/ Curriculum) festgelegt.

2. Für alle Stoffbereiche werden Teilzensuren festgelegt. Die Teilzensur wird aus allen in dem jeweiligen Stoffbereich erteilten Zensuren ermittelt.

3. Die Festlegung der Halbjahres- und Jahreszensuren im Fach Sport erfolgt auf der Grundlage der Teilzensuren in den Stoffbereichen des Rahmenlehrplanes. Dabei ist die Mitarbeit und Leistungsbereitschaft sowie die Leistungsentwicklung zu berücksichtigen.

4. Die Schüler werden im ersten Halbjahr in mindestens drei und bis zum Schuljahresende in allen Stoffbereiches des Rahmenlehrplans/ Curriculums bewertet und zensiert.

5. Die Ergebnisse im Stoffbereich Schwimmen werden in der 3. Klassenstufe zensiert und bewertet. Diese Stoffbereichsnote geht mit 66,66 % in die Jahresnote Sport ein.

Leichtathletik:


• aktualisiert: Mittwoch, 21. September 2011